Gesetze / Transparenzregistergebührenverordnung

TrGebV 2020

§ 1 Gebührenerhebung

Die registerführende Stelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes Gebühren nach der Anlage (Gebührenverzeichnis).

§ 2